
Informationen und Grundsätzliches zum Thema "Zucht"
Grundlage für die Zucht im PPC sind die Zuchtordnung, sowie die entsprechenden Regelwerke des VDH und der FCI

Diese berücksichtigen unter anderem wichtige Kriterien zum Tierschutz für Zuchthunde, wie z. B. das Mindest- und Höchstalter der Hündin für einen Wurf oder den zeitlichen Mindestabstand zwischen zwei Würfen.
Vor der so genannten Zuchtzulassungsprüfung (ZZL) müssen alle Zuchthunde einmal auf einer Ausstellung von einem Spezialzuchtrichter bewertet worden sein. Des Weiteren wurden sie auf Hüftgelenkdysplasie (HD) geröntgt und sind bei einem offiziellen Gutachter ausgewertet worden. Zuchttiere dürfen nur mit den Befunden - HD-A , HD-B und eingeschränkt HD-C - zur Zucht verwendet werden.
Bei der Zuchtzulassung wird nicht nur das Exterieur nach dem FCI-Standard beurteilt, sondern auch ein sogenannter Verhaltenstest durchgeführt, bei dem sowohl die Eigenschaften eines Hütehundes als auch das Sozialverhalten – angepasst an die heutigen Lebensbedingungen – bewertet werden.
Anlässlich der Zuchtstättenabnahme überprüft ein Zuchtwart des VDH die örtlichen und familiären Gegebenheiten des zukünftigen Züchters.
Bei den Überlegungen des Züchters zu seinen Würfen – wie etwa der Auswahl eines passenden Deckrüden zur Hündin – unterstützen ihn die Zuchtberater des PPC.
Sind die Welpen sieben Wochen alt, findet die Wurfabnahme statt, bei der ein Zuchtwart des VDH jeden Welpen nach dem Rassestandard beurteilt und einen Wurfabnahmebericht für den Züchter und Welpenerwerber ausstellt. Der Zuchtwart überprüft ebenfalls den Gesundheits- und Pflegezustand der Zuchthündin, die Größe und Gestaltung des Welpenauslaufes sowie die ordnungsgemäße Entwurmung und Impfung der Welpen.
Und erst dann, wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, erhält der Welpe eine vom VDH ausgestellte Ahnentafel.